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Regalinspektion
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| Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen – prEN 15635 |
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Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel und sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie müssen gemäß § 10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert werden.
Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen fest.
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Verbandsgeprüfte Regalinspekteure |
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| Für eine qualifizierte Inspektion ist hohe Fachkompetenz erforderlich. Verbandsgeprüfte Regalinspekteure haben durch ihre bestandene Abschlussprüfung gezeigt, dass sie über die nötigen Kenntnisse verfügen. |
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| META verfügt über 5 ausgebildete und verbandsgeprüfte Regalinspekteure, die auf Anfrage Ihre META-Regale vor Ort inspizieren. |
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| Sprechen Sie uns an – Tel.: 02932/957-168 |
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| Weitere Informationen finden Sie unter: www.regalinspektion.de oder im Downloadbereich. |
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